Wieso erhalte ich einen Termin nach Vereinbarung?
Anders als in Arztpraxen gibt es bei uns keine offene Spechstunde, sondern wir sprechen mit Ihnen nach Anmeldung einen Termin ab.
Unsere Kernzeiten für die Behandlungen sind:
| montags bis freitags: | 8:00 - 19:00 Uhr und |
| samstags: | 9:00 - 17:00 Uhr |
Wir bitten um Verständnis, dass die Nachmittagstermine vorrangig Schulkindern und berufstätigen Erwachsenen vorbehalten sind. Kindergartenkinder sollten möglichst vormittags zur Therapie kommen.
Wir bemühen uns um eine schnelle Terminvergabe. Leider lassen sich Wartezeiten für einen Therapieplatz nicht immer vermeiden. In diesem Fall bieten wir Ihnen gerne zunächst ein bis zwei Termine für die Diagnostik und das Erstgespräch an.
Die logopädische Behandlung muss immer von einem Arzt verordnet werden. Er legt dann die Dauer der Behandlung und die Anzahl der Therapiestunden fest. Ab dem 18. Lebensjahr besteht Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes und 10 EUR Rezeptgebühr. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich. Sprechen Sie hierfür Ihre Krankenkasse an. Privat versicherte Patienten erhalten die Kosten zum überwiegenden Teil von Ihrer Krankenkasse erstattet. Wir erstellen Ihnen gern einen Kostenvoranschlag.
